1. Anmeldung: Anmeldungen müssen schriftlich durch unseren Buchungsvertrag erfolgen. Mündliche Buchungen sind nicht möglich. Mit Ihrer
schriftlichen Buchung wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen und es werden die Geschäftsbedingungen der Firma paddeln & events (im Folgenden kurz Veranstalter genannt) für alle Teilnehmenden
anerkannt. Bei sehr kurzfristigen Buchungen kann ein schriftlicher Buchungsvertrag am Tag der Veranstaltung nachgereicht werden.
2. Bezahlung: Mit der Anmeldung leistet der Kunde eine Anzahlung in
Höhe von 50 % des Buchungspreises. Der Rest der Summe muss 7 Tage vor Fahrtbeginn überwiesen werden. Die Bezahlung des Restbetrages in bar bei Fahrtantritt ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Auf
Wunsch erhalten Sie von uns vorab eine schriftliche Buchungsbestätigung mit qualifizierter Rechnung. Bei ungeführten Touren ist für Kanus/Kajaks eine Kaution von € 50,- und für Schlauchboote eine
Kaution von € 100,- oder alternativ ein Personalausweis/Gruppe vor Antritt der Fahrt zu hinterlegen.
3 . Rücktritt, Nichtantritt oder Verminderung der Personenzahl durch die Kundschaft: Der Kunde
kann jederzeit vor Tourenbeginn durch eine schriftliche Erklärung per e-mail, Brief oder Fax vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann eine Entschädigung in Form eines prozentualen Anteils des
Buchungspreises verlangen: bis 22 Kalendertage vor Buchungstermin: 10 % des Preises 21 - 8 Kalendertage vor Buchungstermin: 50 % des Preises 7 – 2 Kalendertage vor
Buchungstermin: 80 % des Preises ab einem Kalendertag vor Buchungstermin: 90 % des Preises Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem Kalenderdatum des Eingangs der Kündigung beim
Veranstalter. Schließen Sie gegebenenfalls eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese erhalten Sie in vielen Reisebüros oder Versicherungsagenturen. Bei vorzeitiger Abgabe des Leihmaterials oder Nichtinanspruchnahme
einzelner Leistungen des Buchungsvertrages besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen. Wird aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Hochwasser, Sturm (ab Bft. 8) etc. ein Termin absagt, werden in
Absprache drei mögliche Ersatztermine gesucht. Auf einen der gefundenen Ersatztermine kann einmal kostenlos verschoben werden. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, kann vom Veranstalter eine
Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10% des Buchungspreises berechnet werden. Regen, heiße oder kühle Temperaturen, private Gründe, Krankheit etc. sind keine Gründe höherer Gewalt um eine Outdooraktion
abzusagen!
4. Mietzeitraum / Tourenzeitraum: Bei den gebuchten Bootstouren beginnt und endet der Zeitraum mit den im Buchungsvertrag angegebenen Uhrzeiten. Der Rückgabezeit des Leihmaterials ist verbindlich.
Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Sollte der Rückgabetermin nicht eingehalten werden, kann vom Veranstalter abzüglich einer gewissen Kulanzzeit für jede weitere angefangene halbe
Stunde € 5,00 / Kajak oder Kanu und € 10,00 / Schlauchboot berechnet werden. Entsprechendes gilt auch bei Selbstabholung der Boote beim Veranstalter in Bad Münder. Entsteht dem Veranstalter durch eine
verspätete Rückgabe ein Leistungsausfall, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann das Rücktrittsrecht vom Buchungsvertrag vor
oder mit Beginn einer Tour in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt, Unfall etc.) verhindert, erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Es wird wie unter Punkt 3. “höhrere Gewalt” verfahren. Weitere Ansprüche vom Veranstalter und Kunden bestehen nicht. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn Teilnehmer die Durchführung einer Buchung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist (Alkohol, Verstoß gegen Anweisungen des Begleitpersonals etc.). Wird eine Buchung aufgrund des Fehlverhaltens der Teilnehmer abgebrochen, so ist der Veranstalter berechtigt, den gesamten
Buchungspreis einzubehalten.
6. Sicherheit: Bei den Mietbooten und Mietfahrrädern des Veranstalters handelt es sich um hochwertige Markengeräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Zur eigenen
Sicherheit muss der Kunde als Vertragspartner in die Pflicht genommen werden, dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer seiner Gruppe und insbesondere Nichtschwimmer Schwimmwesten nach CE-Norm tragen.
7 .
Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den einfachen Buchungspreis beschränkt. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die
ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung und sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Der Veranstalter haftet nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Kundeneigentum, welches von ihm transportiert oder verwahrt
wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verletzungen und Verluste, die durch Eigenverschulden des Kunden bzw. Drittverschulden entstanden oder Resultat der Nichtbeachtung von Weisungen des
Veranstalters sind. Aktivtouren können trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten. Die Teilnahme an den Fahrten und Aktionen sowie die Benutzung des Leihmaterials erfolgt somit
auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen und bestimmungsgemäßen Umgang mit den vom Veranstalter ausgehändigten Materialien, insbesondere bezüglich der
Bootsvermietung. Der Kunde verpflichtet sich, schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Die Befahrung von Wehren ist grundsätzlich untersagt ! Boote,
Schwimmwesten und Spritzdecken müssen sauber zurückgegeben werden. Eine Versicherung des Leihmaterials besteht nicht. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich (spätestens bei Rückgabe) anzuzeigen. Schäden,
Reinigung und Verluste (auch durch Diebstahl) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ausgeliehene Trailer sind nur über das jeweilige Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Die Kunden sind für die An- und
Abfahrt zum Ort der Touren selbst verantwortlich. Gelegentliche kostenlose Transfers in den Materialfahrzeugen des Veranstalters sind nicht Bestandteil der gewerblichen Leistung und des abgeschlossenen
Buchungsvertrages.
8. Sonstiges: Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fluss- oder Tourenbeschreibungen sind Orientierungshilfen. Alle darin enthaltenen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtig- und
Vollständigkeit. Darüber hinaus muss sich der Kunde gezielt vor Ort über die Befahrbarkeit des ausgewählten Gewässers informieren. Insbesondere Hochwasser führt zur Unbefahrbarkeit von Flüssen! Gewässersperrungen
sind zu befolgen.
9 . Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen: Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Buchungsvertrages im Übrigen.
10 .
Gerichtsstand: Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Hameln.
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